Kontakt bei Beschwerden

Der erste Kontakt bei Beschwerden und Anregungen aus kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Einrichtungen und Praxen ist die Ombudsperson. Die DGKJP, der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP) fördern mit dieser Funktion ein Anregungs- und Beschwerdemanagement. Gerne möchten wir Sie mit diesem Angebot dabei unterstützen, Ihre Fragestellung in einem geschützten Rahmen vorzubringen. Der Kontakt zur Ombudsperson ist für die Anfragenden kostenfrei. Bei der Ombudsperson handelt es sich um eine:n fachlich versierte:n, renommierte:n und in der Verbandsarbeit erfahrene:n Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Sie werden von den Vorständen der Verbände benannt, sind aber von diesen unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie können den jeweils delegierenden Vorstand einbeziehen und sich mit diesem beraten, sobald eine Handlungsnotwendigkeit entsteht.

Angebote im Rahmen des Beschwerdemanagements

  • Terminvereinbarung für ein Gespräch
  • Entgegennahme und Anhörung der konkreten Anliegen von Betroffenen
  • Aufklärung über mögliche Schritte, Zuständigkeiten und übliche Beschwerdewege sowie Patient:innenrechte
  • spezielle Beratung in Fällen von potentiellem wissenschaftlichem Fehlverhalten
  • Beratung in Fällen von ethischem Fehlverhalten oder vermuteter Fehlbehandlung
  • Kooperation mit dem  DGKJP - Vorstand und den Ombudspersonen der anderen Fachverbände über prinzipiell zu klärende Fragestellungen

Kontakt zu den Beschwerdestellen der anderen Fachverbände erhalten Sie über die Geschäftsstellen der BAG KJPP und des BKJPP, die über deren Website bei Kontaktaufnahme zu erreichen sind.

Bei Fragen, die Ihr Anliegen bzw. Ihre Beschwerde betreffen und die Sie gerne im Vorfeld der Kontaktaufnahme mit der Ombudsperson klären möchten, können Sie sich an die DGKJP Geschäftsstelle wenden.

Ausschluss rechtlicher Schritte

Die Ombudsperson ist nicht für die Einleitung rechtlicher Schritte zuständig. Wenn in Folge Ihres Anliegens bzw. ihrer Beschwerde der Überzeugung sind, dass zivilrechtliche oder strafrechtliche sowie standesrechtliche Maßnahmen geprüft werden sollen, müssen Sie sich an die hierfür zuständigen Stellen wenden. Hierzu gibt die Website des Bundesgesundheitsministeriums wertvolle Hinweise