Beitragsordnung

Die DGKJP erhebt einen Jahresbeitrag
in folgenden Kategorien:

Jahresbeitrag

W3-Professor:innen/ Lehrstuhlinhaber:innen (alle Disziplinen)

Chefärzt:innen

Abteilungsärzt:innen

600 Euro

Oberärzt:innen

Leitende Psycholog:innen

Ärzt:innen/ Psychotherapeut:innen in eigener Niederlassung

W2-Professor:innen (alle Disziplinen)

420 EUR

angestellte Fachärzt:innen ohne Leitungsfunktion

Angestellte approbierte Psychotherapeut:innen ohne Leitungsfunktion

W1-Professor:innen (alle Disziplinen)

240 Euro

Ärzt:innen in Weiterbildung

Psychotherapeut:innen in Weiterbildung

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die nicht unter eine der anderen Kategorien fallen

Pädagog:innen, Psycholog:innen, Biolog:innen, Pflegekräfte, Pflegewissenschaftler:innen, Fachtherapeut:innen oder

andere angestellte Disziplinen ohne Psychotherapie-Approbation

180 Euro

Personen in Elternzeit, Rente, Pension

Psychotherapeut:innen in Ausbildung (PiA) ohne entsprechenden Anstellungsvertrag im Grundberuf

Promotionsstudierende mit entsprechendem Anstellungsvertrag

Erwerbslose Personen

90 Euro

Studierende der Medizin, Psychotherapie, Psychologie, Pädagogik und anderer Studiengänge

Promotionsstudierende ohne entsprechenden Anstellungsvertrag

Beitragsfrei

Im Mitgliedsbeitrag ist die Zustellung der Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie enthalten (6 Hefte im Jahr). Mitglieder der Kategorie „Beitragsfrei“ erhalten lediglich den digitalen Zugang zur Zeitschrift.

 

Teilzeitanstellungen können in der Beitragsordnung nicht berücksichtigt werden.

 

Personen, die ordentliches Mitglied in der SGKJPP und/oder der ÖGKJP sind, zahlen in der entsprechenden Beitragskategorie nur den hälftigen DGKJP-Mitgliedsbeitrag.